Zu schnell? Zu wenig Abstand? Ampel rot?
Im straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren liegt der Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen. Hier lohnt sich oft ein Einspruch, denn: Kann der Fahrer identifiziert werden? Können Messfehler nachgewiesen werden? Haben Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht? Ist schon Verjährung eingetreten? Es gibt diese und viele weitere erfolgsversprechende Ansätze im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Neben noch überschaubaren Verwarn- und Bußgeldern drohen auch empfindliche Sanktionen: Punkte in Flensburg (Verkehrszentralregister), Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis. Gerade für Pendler und Berufskraftfahrer sind diese Rechtsfolgen nicht selten existenzgefährdend.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, antworten Sie nicht darauf. Eine effektive Verteidigung wird durch voreilige Einlassungen zur Sache erheblich erschwert. Beauftragen Sie einen Spezialisten, der sich mit der Materie auskennt. Ihr Verteidiger wird Einsicht nehmen in die Ermittlungsakte und eingehend prüfen, ob eine Stellungnahme erfolgversprechend ist.
Die schnelle Beauftragung eines Rechtsanwalts ist insbesondere nach Zustellung eines Bußgeldbescheids zwingend, um rechtzeitig – innerhalb von 2 Wochen – Einspruch einzulegen.
Regelmäßig ist die Kanzlei Luft tätig bei den folgenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
– Geschwindigkeitsüberschreitungen
– Abstandsunterschreitungen
– Rotlichtverstöße
– Trunkenheit
– Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
– Verstöße gegen das Gefahrgutrecht
– falsche Ladungssicherung
– Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz
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