Häufig wird die fahrlässige Tötung dem vermeintlich Beschuldigtem im Rahmen von medizinischen Behandlungen vorgeworfen. Darüber hinaus spielt die fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen immer wieder eine große Rolle.

 

§ 222 Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

 

Wann ist der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt?

Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung ist erfüllt, wenn jemand durch das pflichtwidrige Verhalten eines anderen zu Tode kommt, dieser aber den Tod weder gewollt noch billigend in Kauf genommen hat, mithin ohne Vorsatz handelte. Es wird also -nicht wie bei den Tötungsdelikten Mord und Totschlag- Vorsatz vorausgesetzt.

Zuerst einmal muss der tatbestandliche Erfolg festgestellt werden, etwa dass der Tod des Opfers durch die konkrete Handlung des Täters eingetreten ist.

Sodann muss das in Betracht kommende Täterverhalten kausal für den tatbestandlichen Erfolg sein (Tod). Nach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung für den Erfolg ursächlich und somit gleichwertig (äquivalent), wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele (conidicio sine qua non).

Einer Person, der die Missachtung der Vorfahrt zur Last gelegt wird, hat den Tod nur dann verursacht, wenn das Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Leben geblieben wäre, wenn er die Vorfahrt nicht missachtet hätte.

 

Was ist Fahrlässigkeit und welche Voraussetzungen sind an diese zu knüpfen?

Fahrlässiges Handeln meint das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges.

Sorgfaltspflicht bedeutet, dass der Pflichtige die aus seinem konkreten Verhalten erwachsenen Gefahren für das geschützte Rechtsgut erkennen und sich darauf richtig einstellen muss. Demnach ist er verpflichtet, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen oder die gefährliche Handlung ganz zu unterlassen. Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt ergeben sich aus den Anforderungen, die bei einer Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ergeben sich solche Pflichten beispielsweise aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). PKW-Fahrer müssen zum Beispiel damit rechnen, dass in einer Spielstraße Kinder auf die Fahrbahn rennen. Der PKW-Fahrer hat also die Pflicht, in einer Spielstraße Schritttempo zu fahren, um rechtzeitig abbremsen zu können, wenn ein Kind auf die Straße läuft.

Ferner müsste der Pflichtwidrigkeitszusammenhang gegeben sein, d.h. in dem tatbestandsmäßigen Erfolg müsste sich gerade die durch die Pflichtwidrigkeit verursachte, rechtlich missbilligte Gefahr verwirklicht haben. Hier ist also zu prüfen, ob der Erfolg bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt vermieden worden wäre. Dieser Zusammenhang wäre zum Beispiel gegeben, wenn man die Vorfahrt des anderen missachtet und genau aus diesem Grund an dieser Straße/Kreuzung der Unfall bzw. der Tod des anderen verursacht wird. Hingegen wäre der Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu verneinen, wenn er zwar die Vorfahrt missachtet hat, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Unfall verursacht (zum Beispiel etliche Kilometer entfernt verursacht er einen Auffahrunfall durch ein auf die Fahrbahn rennendes Tier).

 

Sollte es durch die fahrlässige Handlung nicht zum Tod des Opfers kommen, ist der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) einschlägig, sofern es zum Personenschaden gekommen ist.

 

§ 229 Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldssrafe bestraft.“

 

Was genau ist unter „Körperverletzung“ zu verstehen?

Der Begriff der Körperverletzung umfasst sowohl die körperliche Misshandlung (alle substanzverletzenden Einwirkungen auf den Körper und jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird) als auch die Gesundheitsschädigung (Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands körperlicher oder psychischer Art).

 

Beispiele für fahrlässiges Handeln im Verkehr:

-Nichteinhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

-Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug

-Zu geringer Abstand beim Überholvorgang

-Mitnahme eines Sozius ohne Helm auf einem Motorrad

-Betreiben eines Kraftfahrzeuges unter Einflussnahme von Drogen

-Verletzung von Sicherungspflichten, z.B. unzureichende Absicherung von Fahrradträgern auf Pkws

 

Welche Strafen sind zu erwarten?

In § 222 StGB wird das Strafmaß für fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe festgesetzt.

Gemäß § 229 StGB ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu rechnen. Eine Bewährungsstrafe ist ebenfalls möglich.

Welche konkrete Strafe zu erwarten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Beschuldigte den Unfall weder unter Einfluss von Alkohol noch von Drogen verursacht haben, wird in der Regel die Bewährungsstrafe bei beiden Straftatbeständen verhängt. Wird hingegen Alkohol im Blut festgestellt oder Drogen nachgewiesen, kommt es grundsätzlich -zumindest im Falle des § 222 StGB- zu einer Freiheitsstrafe. Der Richter kann zudem auch noch ein Fahrverbot im Rahmen einer Nebenstrafe aussprechen.

Sollte es zu einer Verurteilung wegen einer der beiden Straftatbestände kommen, erfolgt ein Eintrag von drei Punkten im Fahreignungsregister vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

 

 

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