Sie hatten ein Verkehrsunfall und nun ermittelt die Polizei? Schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht ein!

Wenn es nicht bei einem kleinen alltäglichen Blechschaden geblieben ist, sondern Menschen verletzt oder getötet wurden, nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Das ist auch dann der Fall, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Auch wenn ein Unfall vom Verursacher unbemerkt bleibt, ermittelt die Polizei wegen ,,Fahrerflucht”.

Exemplarisch ein Überblick zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB)
– Fahrlässige Tötung (§222 StGB) und Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB)
– Nötigung (§240 StGB)
– gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB)
– Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)
– Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) und Vollrausch (§323a StGB)
– Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB)

Sobald Sie eine Vorladung der Polizei erhalten ist es höchste Zeit einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Ihr Verteidiger wird Einsicht in der Ermittlungsakte nehmen und maßgeschneiderte Verteidigungsansätze entwickeln. Bis dahin ist Schweigen das Gebot der Stunde.

Sie möchten Rechtsanwalt und Strafverteidiger Luft beauftragen? Anruft genügt: 

030-120648550