In unregelmäßigen Abständen wird an dieser Stelle über rechtliche Auseinandersetzungen der Kanzlei Luft mit Kfz-Versicherungen berichtet:

14.07.2015: Die DEVK weigert sich zunächst beharrlich für den Schaden aufzukommen. Nach Klageeinreichung wurde zunächst nur ein Teilbetrag ausgeglichen. Die Versicherung beruft sich im weiteren Verlauf auf ein selbst erstelltes ,,Prüfgutachten”. Demnach soll der Wiederbeschaffungswert in Wirklichkeit niedriger sein, als vom Kfz-Gutachter ermittelt. Die Unnachgiebigkeit hat sich ausgezahlt, die DEVK zahlt vollumfänglich die offene Klageforderung samt Anwaltsgebühren und Zinsen. [Schriftsatz DEVK, 14.07.2015]