Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Luft in Berlin

Vorsicht vor der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Geltendmachung von Schadensersatz durch den Betroffenen selbst ist nicht empfehlenswert. Ihre Schadensersatzansprüche müssen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Mit dieser Versicherung haben Sie keinen Vertrag und diese Versicherung ist ein Unternehmen, dass auf maximalen Profit ausgerichtet ist. Ihre berechtigten Ansprüche werden nicht selten abgeschmettert oder willkürlich gekürzt. Probleme ergeben sich immer wieder bei den Schadenpositionen Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten.

 

Anspruch auf Schmerzensgeld

Schmerzensgeld für kleinere Verletzungen wie beispielsweise ein Schleudertrauma wird ohne anwaltliche Hilfe regelmäßig nicht gezahlt. In welcher Höhe ein Schmerzensgeld berechtigt ist, kann für den Laien kaum überblickt werden. Rechtsanwalt Luft hat Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, er hat Zugriff auf die aktuellsten Schmerzensgeld-Tabellen und die jüngste Rechtsprechung.

 

Kfz-Sachverständiger

Der Sachschaden wird entweder mit Hilfe eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigen ermittelt. Ob dem Betroffenen ein eigener Sachverständiger zusteht, oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht, ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Handelt es sich um einen kleinen Bagatellschaden kann der Schaden einfach mittels Kostenvoranschlag dargelegt werden. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze wird ein Kfz-Sachverständiger eigeschaltet, der den Schaden ermittelt.  Die Bagatellgrenze wird von der ständigen Rechtsprechung im Bereich 700 EUR (AG Nürnberg ZfS 2009, 150) bis 715 EUR (AG Stuttgart Schaden-Praxis 2007, 158) gezogen. Demnach kann bereits ein kleiner Lackschaden das Hinzuziehen eines Gutachters rechtfertigen. Ganz wichtig: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat auch die Kosten des Sachverständigen zu bezahlen. 

Lassen Sie sich nicht auf das Angebot der Versicherung ein, wenn diese anbietet, einen Sachverständigen zu schicken. Dieser Sachverständige ist von der Versicherung beauftragt und dieser verpflichtet. Er wird vor allem die Interessen der Versicherung im Blick haben. Sie haben das Recht auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen! Die Kanzlei Luft empfiehlt den unabhängigen

TÜV-zertifizierten Gutachter Markus Häusler.

Er ist innerhalb von 60 Minuten vor Ort und erstellt das Gutachten binnen 24 Stunden. Damit ist der Grundstein für eine zügige Abwicklung des Unfalls gelegt.

 

 

Sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, Ihre Anwaltskosten und Ihre Sachverständigenkosten zu bezahlen. Damit ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig kostenlos! Rufen Sie gleich an und vereinbaren einen Termin:

030-120648550

 

Eine kleine Übersicht von Auseinandersetzungen der Kanzlei Luft mit Kfz-Versicherungen finden Sie in der Rubrik ,,Aktuelles“.